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Beitrag: Blog2_Post
AutorenbildOkuda Sonokyi

GESCHWÄRZT

Aktualisiert: 3. Jan. 2023

Das BAG, geschwärzte Impfstoff-Verträge und Journalisten, die ihren Job nicht machen

Im August 2022 veröffentlichte das BAG auf seiner offiziellen Homepage die Beschaffungsverträge der Covid-19-Impfstoffe zwischen Bund und den Herstellern Moderna Switzerland GmbH, Pfizer AG, Novavax Inc. USA, Janssen Pharmaceutica NV, AstraZeneca AG und CureVac AG. Alle namhaften Schweizer Zeitungen und Experten kritisierten die Schwärzungen der Impfstoff-Verträge zwar und das Volk zeigte teilweise auch einen leichten Ansatz von Empörung, dann passierte jedoch, wie mittlerweile eigentlich immer, NICHTS.


Nicht so in den sozialen Medien. Hier sind nämlich diverse Verträge unterschiedlichster Hersteller und Länder durchaus zu finden. Ungeschwärzt. Einen Journalisten der sich das genauer angeschaut hätte sucht man jedoch vergebens. Ob es daran liegt, dass eben erwähnte, gebunden durch Verträge und Anstellungen vorgefertigte Meinungen und Narrative verbreiten müssen, oder gar durch Zuschüsse irgendwelcher Geldgeber nicht ausgewogen berichten können, vermag ich hier nicht abschliessend zu beurteilen. Einen Eindruck davon wie die Verflechtungen sind und wie objektiv die Berichterstattung unter diesen Umständen schlussendlich ist, kann man hier gewinnen.


Vielleicht war es aber auch nur die Angst. Nicht etwa vor Corona, sondern davor als Nazi, Esoteriker, Schwurbler oder Aluhutträger mit Telegram-Wissen abgestempelt zu werden, wie man es offenbar seit Anfang 2020 mit auch nur im Ansatz kritisch oder andersdenkenden Menschen zu tun pflegt. Ausgewogene Berichterstattung und guter Journalismus sieht auf jeden Fall anders aus.

Legt man die geschwärzten Passagen der vom BAG veröffentlichten Verträge über den Vertrag zwischen Pfizer und Albanien, hier wurde als Beispiel das Dokument Manufacturing and Supply Agreement_1.12.20 verwendet, wird klar warum man sowas der Bevölkerung lieber nicht zeigen möchte.


Quelle: Telegram


Quelle: BAG


Quelle: Telegram, Verschwörungssachverständiger


Passt erstaunlich gut, weshalb davon auszugehen ist, dass auch die anderen geschwärzten Passagen mehr oder weniger gleich lautende Klauseln enthalten dürften.


Sämtliche öffentlich einsehbare, feinsäuberlich geschwärzte Beschaffungsverträge der Covid-19-Impfstoffe zwischen Bund und den Herstellern können hier eingesehen werden.

Die ungeschwärzten Verträge zwischen diversen Ländern und Herstellern gibt es bei Telegram. Zum Beispiel hier.


Moderna äusserte sich in einem Artikel von SRF bezüglich der sehr vielen schwarzen Stellen wie folgt:


«Es liegt im Interesse der Verhandlungsparteien, ein bestimmtes Vertragsergebnis nicht im Detail zu veröffentlichen», so ein Unternehmenssprecher. «Die rechtliche, demokratische und parlamentarische Kontrolle ist im schweizerischen System gewährleistet».

Aha. Alles in Butter also. Obliegt die demokratische Kontrolle denn nicht der Bevölkerung? Ist sie es doch, welche diese von der Politik als kostenlos beworbenen Impfstoffe mit den Steuergeldern bezahlt. Ob geimpft oder nicht. Von letzteren eigentlich schon solidarisch genug, als dass man sie mit diesen unsäglichen Tests, Zertifikaten und faschistoider Ausgrenzung zu einer "freiwilligen" Impfung zwingen müsste.


Wem beim vorhergehenden Satz etwas wie "Das ist doch jetzt vorbei und überhaupt nicht mehr aktuell" durch den Kopf geschossen sein sollte, sei hier freundlichst daran erinnert, dass wir erstens NIEMALS VERGESSEN und zweitens der Ständerat am 29. November 2022, mit 43 zu 0 Stimmen der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes zugestimmt hat. Damit kann die Schweizer Regierung auch künftig unter dem Vorwand eine «Pandemie» zu bekämpfen, die Grundrechte der Bürger einschränken.


Das Gesetz ist erneut für dringlich erklärt worden. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis Mitte 2024. Bereits Ende September 2022 hatte der Nationalrat ebenfalls dieser Verlängerung zugestimmt. Konkret heisst das: Auch künftig könnte die Regierung wieder auf diskriminierende Massnahmen wie das Covid-Zertifikat zurückgreifen.


Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie ist übrigens auf der offiziellen Seite nach wie vor aufgeführt mit "Gültig bis 31. Dezember 2031". Aufhebungsdatum ist 1. Januar 2032.


Quelle: Fedlex

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